UmgemeindungKirchengemeinden sind in der Regel Wohnsitzgemeinden. Das heißt, Christen gehören zu der Gemeinde, in deren Gemeindebereich sie wohnen. Beim Umzug geht die Zugehörigkeit zur alten Ortsgemeinde verloren und man ist automatisch Gemeindeglied in der neuen Gemeinde. Diese Praxis ist manchmal nicht erwünscht. Der Kontakt zur alten Gemeinde soll vielleicht erhalten bleiben oder Personenbindungen, die über Jahre gewachsen sind, spielen eine wichtige Rolle. Antrag Möchte man zielgerichtet zu einer bestimmten Gemeinde gehören, kann man bei der Wunschgemeinde einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Pastor entscheidet der Gemeindekirchenrat der neuen Gemeinde über die Umgemeindung und meldet Sie bei der alten Gemeinde ab. Die Zugehörigkeit zur Wunschgemeinde bleibt auch dann bestehen, wenn man später seinen Wohnsitz wechselt. Wenn Sie in unsere Gemeinde kommen möchten oder nach einem Umzug mit uns verbunden bleiben wollen, melden Sie sich im Gemeindebüro. Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren Ablauf. |
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